Trotz intensiver, sorgfältigster Ausbildung, Einsatz modernsten Materials und aller verfügbarer Sicherheitseinrichtungen birgt der Fallschirmsport ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko; denn nicht die Technik, sondern der Mensch ist das schwächste Glied der Kette. Bei allem Enthusiasmus sollte man sich darüber immer im Klaren sein und seine Grenzen und Möglichkeiten realistisch einschätzen.

Um Missverständnisse und Auseinandersetzungen zu vermeiden, bitten wir Sie, die folgenden Teilnahmebedingungen, die Sie mit Ihrer Anmeldung als verbindlich anerkennen, sorgfältig zu lesen.

§1 Anmeldung

Für AFF-Ausbildungskurse

Die Anmeldung erfolgt per Email (info@skydive.de) an die folgende Adresse:

Aero Fallschirm Sport GmbH
Flugplatz 52, Gewerbegebiet Alter Flugplatz
34379 Calden
Tel.: (05674) 99930
Fax: (05674) 999333

Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie diese Bedingungen verbindlich an.

Für Tandemsprünge

Anmeldungen für Tandemsprünge erfolgen ausschließlich über den Online-Terminkalender der Aero Fallschirmsport GmbH (www.skydive.de).

Inhaber von sogenannten Agentur- oder Fremdgutscheine melden sich ebenfalls ausschließlich über das Portal der jeweiligen Agentur an (zB Jochen Schweizer oder MyDays)

§2 Gebühren

Kursgebühren für Ausbildungskurse sind in 2 Raten zu entrichten. 1/3 bei der Anmeldung (auf
€ 5,- aufgerundet), der Rest bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn. Zahlungen können bar, Mit EC-Karte oder durch Überweisung auf eines der folgenden Konten erfolgen:

Raiffeisenbank HessenNord
IBAN: DE95 5206 3550 0005 0186 09

§3 Stornierung/Nichtantritt

Bei Stornierung des Kurses, ganz gleich zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund, insbesondere auch bei fehlender Tauglichkeit und bei Überschreitung des Höchstgewichtes, berechnen wir Stornogebühren in Höhe der Anmeldegebühren (= 1/3 der Kursgebühr). Gleiches gilt bei Nichtantritt zum angemeldeten Kurs. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

§4 Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung erfolgt gemäß den gültigen gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen. Kursablauf und Zeitplan werden jeweils den Erfordernissen der Ausbildung angepasst und den Teilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben.

§5 Unterbrechung der Ausbildung

Für den Fall, dass die Durchführung der Ausbildung auf Grund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Weisung des Flugplatzunternehmers, technischer Störung oder Gründen der Sicherheit unmöglich wird, besteht kein Anspruch seitens des Teilnehmers auf Schadensersatz oder Rückerstattung von Gebühren, es sei denn, die Aero Fallschirmsport GmbH, im folgenden auch Schule genannt, hat die Unmöglichkeit zu vertreten.

§6 Fortsetzung der Ausbildung

Ist der Abschluss des gebuchten Kurses aus den in §5 genannten Gründen im ursprünglich gebuchten Zeitraum nicht möglich, kann er innerhalb von 18 Monaten (gerechnet ab Kursbeginn) zu den gleichen Bedingungen fortgesetzt werden.

Wird die Ausbildung aus anderen als den in §5 genannten Gründen vom Teilnehmer abgebrochen, kann sie ebenfalls innerhalb von 18 Monaten fortgesetzt werden, jedoch wird für diesen Fall von der Schule eine dem Aufwand entsprechende Nachschulungsgebühr von mindestens 130,- € erhoben. Eine Rückerstattung von Gebühren wird auch für diesen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

§7 Übertragbarkeit von Leistungen

Bei der Schule gebuchte Leistungen, insbesondere gebuchte Ausbildungskurse, sind grundsätzlich und ausnahmslos nicht übertragbar.

§8 Leistungstermine

Sofern feste Leistungstermine nicht explizit vereinbart werden, ist deren Nennung ausschließlich Sache der Schule. Diese wird versuchen, den Wünschen des Teilnehmers weitestgehend entgegenzukommen.

§9 Fremdleistungen

Für die Einhaltung von Fremdleistungen kann seitens der Schule keine Gewähr übernommen werden.

§10 Versicherungen

Von der Schule sind folgende luftrechtlich relevanten Versicherungen abgeschlossen:

1. Halterhaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Drittschäden für alle eingesetzten Luftfahrzeuge.

2. Insassenunfallversicherung, sowie Passagierhaftpflichtversicherung für die zur Personenbeförderung eingesetzten Luftfahrzeuge.

Darüber hinaus ist der Teilnehmer für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Es besteht die Möglichkeit, vor Ort Mitglied des Deutschen Fallschirmsportverbands zu werden und über diesen zu günstigen Konditionen über den genannten Umfang hinausgehende Verträge abzuschließen.

§11 Haftungsausschluss

Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber der Schule, die ihm daraus entstehen könnten, dass er anlässlich seiner Betätigung in der Luftfahrt, sei es innerhalb oder außerhalb eines Luftfahrzeugs, auf einem Luftfahrtgelände oder im Zusammenhang mit sonstigen Luftfahrtgeräten, Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Schule beruhen.

§12 Haftung

Der Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Schäden, sofern eine Haftung nicht von der Luftverkehrsgesetzgebung anderweitig festgelegt ist.
Bei Haftungsansprüchen, die durch Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen entstehen sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung haftet der Teilnehmer in vollem Umfang. Der Selbstbehalt ist in diesem Fall vom Teilnehmer zu tragen.

§13 Ausschluss von der Ausbildung

Die Schule ist berechtigt, Teilnehmer aus wichtigen Gründen von der weiteren Ausbildung auszuschließen, ohne dass sich daraus Ansprüche des Teilnehmers herleiten. Wichtige Gründe in diesem Sinne sind u.a.: Mangelnde springerische Eignung, Verstöße des Teilnehmers gegen die Bestimmungen der Luftverkehrsgesetzgebung oder sonstige der Schule zur Auflage gemachten und ihm bekannten Anordnungen und Vorschriften, die vorsätzliche oder grob fahrlässige Gefährdung der eigenen Sicherheit oder die anderer Personen und Sachen. Im Falle der von der Schule festgestellten springerischen Nichteignung ist die Schule zur Rückerstattung eines angemessenen Anteils der Kursgebühren bereit.

§14 Gutscheine

Von uns ausgestellte Tandemgutscheine sind grundsätzlich drei Jahre plus Kaufjahr gültig. Eine Verlängerung ist danach nicht mehr möglich. Eine Auszahlung des Gutscheinbetrages, egal aus welchem Grund, insbesondere auch bei Überschreiten des Höchstgewichtes, ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§15 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen rechtsungültig sein, so soll(en) sie so umgedeutet werden, dass der damit beabsichtigte Zweck erreicht wird. Die Rechtswirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.